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Toyota Werksgarantie

Vom ersten Tag an auf der sicheren Seite.
Mit dem Kauf Ihres Toyota erhalten Sie nicht nur ein zuverlässiges Fahrzeug, sondern auch die Gewissheit, dass Toyota hinter seiner Qualität steht. Die Werksgarantie deckt Material- und Verarbeitungsmängel für 3 Jahre, ohne Kilometerbegrenzung im ersten Jahr, danach bis 100'000 km. Für Hybridkomponenten gilt eine erweiterte Garantie von 5 Jahren. Lack und Karosserie sind zusätzlich durch separate Garantien geschützt (bis zu 12 Jahre gegen Durchrostung).

Werksgarantie Bestimmungen

Das Fahrzeug muss entsprechend den Angaben in der Betriebsanleitung nach den Spezifikationen und Anweisungen des Herstellers gewartet werden. Bei Nichtbeachtung kann die Garantie für nicht gewartete Teile erlöschen. Der Eigentümer ist dafür verantwortlich, alle Belege aufzubewahren, die nötig sind, um die reguläre Wartung nachzuweisen.

Tritt ein Mangel auf, der eine Garantiereparatur erfordert, ist der Eigentümer verpflichtet, das Fahrzeug so schnell wie möglich in eine Toyota-Vertragswerkstatt zu bringen. So wird verhindert, dass sich der Schaden ausbreitet und grössere Reparaturen nach sich zieht, als eigentlich nötig gewesen wären.

Garantiebestimmungen Werksgarantie (Wird in neuem Fenster geöffnet)

Ihre wichtigsten Vorteile

Keine Kosten im Garantiefall

Alle Reparaturen bei Material- oder Montagemängeln werden von Toyota übernommen — Arbeit und Ersatzteile inklusive, ohne Selbstbehalt.

Europaweit abgesichert

Die Garantie gilt in über 40 europäischen Ländern bei jedem offiziellen Toyota Partner.

Übertragbar beim Weiterverkauf

Die Toyota Werksgarantie ist an das Fahrzeug gebunden und geht beim Verkauf automatisch und kostenlos auf den neuen Besitzer über.

12 Jahre Schutz vor Durchrostung

Die Karosserie ist während 12 Jahren gegen Durchrostung von innen nach aussen geschützt – unabhängig von der Laufleistung.
  • Die Garantie im Einzelnen

    Die Garantie deckt alle Mängel ab, die sich auf einen Fabrikations- oder Montagefehler zurückführen lassen und bei normalem Gebrauch aufgetreten sind – und zwar für einen Zeitraum von 3 Jahren oder 100 000 km (je nachdem, was zuerst eintritt). Im ersten Jahr gilt keine Kilometerbegrenzung (gilt nur in Europa).

    Die Garantie deckt auch die Abschleppkosten zur nächsten Vertragswerkstatt, falls das Fahrzeug aufgrund eines garantiepflichtigen Mangels nicht mehr verkehrstüchtig ist.

    Bei Oberflächenrost und Lackschäden, die aufgrund eines Material- oder Verarbeitungsfehlers auf einem lackierten Karosserieteil auftreten, gewähren wir eine Garantie von 3 Jahren, unabhängig vom Kilometerstand.

    Die Garantie deckt während 12 Jahren und unabhängig vom Kilometerstand Korrosionsschäden an der Karosserie (Löcher in der Karosserie, entstanden von innen nach aussen), die auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind.

    Auch für Original-Zubehörteile gilt eine Garantie über 3 Jahre, falls ein Mangel aufgrund eines Herstellungsfehlers auftritt.

    Die Standardgarantien können während der gesamten Garantiezeit auf jeden neuen Eigentümer übertragen werden.

  • Bedingungen

    Das Fahrzeug muss entsprechend den Angaben in der Betriebsanleitung nach den Spezifikationen und Anweisungen des Herstellers gewartet werden. Bei Nichtbeachtung kann die Garantie für nicht gewartete Teile erlöschen.

    Der Eigentümer ist dafür verantwortlich, alle Belege aufzubewahren, die nötig sind, um die reguläre Wartung nachzuweisen. Tritt ein Mangel auf, die eine Garantiereparatur erfordern, ist der Eigentümer verpflichtet, das Fahrzeug so schnell wie möglich in eine Vertragswerkstatt zu bringen. So wird verhindert, dass sich der Schaden ausbreitet und grössere Reparaturen nach sich zieht, als eigentlich nötig gewesen wären.