Die Garantie im Einzelnen
Umfassende Werksgarantie
Die Garantie deckt alle Mängel ab, die sich auf einen Fabrikations- oder Montagefehler zurückführen lassen und bei normalem Gebrauch aufgetreten sind – und zwar für einen Zeitraum von 3 Jahren oder 100 000 km (je nachdem, was zuerst eintritt). Im ersten Jahr gilt keine Kilometerbegrenzung (gilt nur in Europa).
Die Garantie deckt auch die Abschleppkosten zur nächsten Vertragswerkstatt, falls das Fahrzeug aufgrund eines garantiepflichtigen Mangels nicht mehr verkehrstüchtig ist.
Oberflächenrost und Lackierung
Bei Oberflächenrost und Lackschäden, die aufgrund eines Material- oder Verarbeitungsfehlers auf einem lackierten Karosserieteil auftreten, gewähren wir eine Garantie von 3 Jahren, unabhängig vom Kilometerstand.
Durchrostung
Die Garantie deckt während 12 Jahren und unabhängig vom Kilometerstand Korrosionsschäden an der Karosserie (Löcher in der Karosserie, entstanden von innen nach aussen), die auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind.
Zusätzliche Informationen
Auch für Original-Zubehörteile gilt eine Garantie über 3 Jahre, falls ein Mangel aufgrund eines Herstellungsfehlers auftritt.
Die Standardgarantien können während der gesamten Garantiezeit auf jeden neuen Eigentümer übertragen werden.