Flottenbesitzer

 

  • Als Flottenbesitzer qualifiziert sich jede in der Schweiz niedergelassene Firma, welche im Handelsregister eingetragen ist.

  • Für Fahrzeuge, welche auf den Namen von Mitarbeitern(innen) mit Aussendienstfunktionen immatrikuliert sind, gelten besondere Bestimmungen 

  • Welche Kategorien gibt es?
    - Firmen
    - Behörden
    - Fahrschulen
    - Taxi

 

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Gedruckt am Mittwoch, 8. Februar 2012